Modul 4C – Arbeitsrecht und Vorschriften im Kraftverkehr C 95

Ihnen fehlen noch einzelne Module zur Weiterbildung als Berufskraftfahrer_in (C 95).

Im Modul 4C werden die Sachgebiete gemäß Z. 2 lit. a und Z. 3 lit. g behandelt.


Inhalt:

Kenntnisse im wirtschaftlichen Umfeld des Kraftverkehrs; Grundsätze der Arbeitszeit und Ruhezeitverordnung; Anwendung und Bedienung digitaler und analoger Kontrollgeräte; Haftung für Nichtanwendung oder Fehlbedienung; Anwendung der Verordnungen (EG) Nr. 561/2006 und (EU) Nr. 165/2014; künftige Veränderungen (Lenk-/Arbeitszeit und Ruhezeitverordnung, Kontrolle); Rechte und Pflichten der Kraftfahrer_innen im Bereich der Grundqualifikation und der Weiterbildung; Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Güterverkehrs; Musterverträge; Beförderungsdokumente; Genehmigungen; grenzüberschreitender Verkehr; Begleitdokumente; Huckepackverkehr


Voraussetzungen

Führerschein C, C1 für Gütertransport


Ziel

Erhalt der Bescheinigung über die Weiterbildung für Berufskraftfahrer_innen gemäß § 12 Abs. 3 GWB für den Zeitraum von 5 Jahren. In diesem Modul absolvieren Sie die vorgeschriebenen 7 Stunden.


Zielgruppen

Personen, die im Beruf mit Gütertransport beschäftigt sind (Haupttätigkeit Lenker_in) und diesen weiterhin gewerblich ausüben wollen, benötigen einen entsprechenden Nachweis der einzelnen Weiterbildungsmodule mit jeweils 7 Stunden (insgesamt 5 Module). Wird die Weiterbildung nicht im vorgeschriebenen Zeitraum absolviert, bleibt zwar der Führerschein gültig, die Berufsausübung ist aber nicht möglich.


Termine

Bitte kontaktieren Sie uns für weitere Informationen zu Terminen und zur Teilnahme.