Weiterbildung für Berufskraftfahrer_innen - Gesamtlehrgang C/D 95

Sie möchten weiterhin als Berufskraftfahrer_in (C/D 95) tätig sein und benötigen dafür die Weiterbildung der gesetzlich vorgeschriebenen fünf Module.


Inhalt:

  • Modul 1: Fahrzeugtechnik/Sicherheit
  • Modul 2: Kraftstoffverbrauch, inkl. Praxisübungen
  • Modul 3C: Ladungssicherung & Vorschriften Güterverkehr, inkl. Praxisübungen (LKW) oder Modul 3D: Personen – Ladungssicherung & Anwendung der Vorschriften im Personenverkehr, inkl. Praxisübungen (Bus)
  • Modul 4C: Arbeitsrecht und Vorschriften im Kraftverkehr (LKW) oder Modul 4D: Arbeitsrecht und Vorschriften im Personenverkehr (Bus)
  • Modul 5: Gesundheit, Sicherheit und Umwelt


Den detaillierten Inhalt zu den einzelnen Sachgebieten entnehmen Sie bitte der Beschreibung beim betreffenden Modul (1 - 5).


Der Nachweis der Weiterbildungsmodule ist für Berufskraftfahrer_innen der Klasse D seit 10.09.2013 und für Berufskraftfahrer_innen der Klasse C, C1 seit 10.09.2014 zu erbringen.


Voraussetzungen

Führerschein D für Personentransport, Führerschein C, C1 für Gütertransport


Ziel

Erhalt der Bescheinigung über die Weiterbildung für Berufskraftfahrer_innen gemäß § 12 Abs. 3 GWB für den Zeitraum von 5 Jahren. In diesem Gesamtlehrgang absolvieren Sie die vorgeschriebenen fünf Module.


Zielgruppen

Personen, die im Beruf mit Personen- oder Gütertransport beschäftigt sind (Haupttätigkeit Lenker_in) und diesen weiterhin gewerblich ausüben wollen, benötigen einen entsprechenden Nachweis der Weiterbildungsmodule mit insgesamt 35 Stunden. Wird die Weiterbildung nicht im vorgeschriebenen Zeitraum absolviert, bleibt zwar der Führerschein gültig, die Berufsausübung ist aber nicht möglich.


Termine

Bitte kontaktieren Sie uns für weitere Informationen zu Terminen und zur Teilnahme.